Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sun-Car
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1. Die **Sun-Car** (im Folgenden „Sun-Car“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Sun-Car, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert. Den AGB des Kunden widerspricht Sun-Car ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch Sun-Car bedarf es nicht.
1.3. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht ebenfalls schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Folgen des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
1.5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vereinbarungen zwischen Sun-Car und dem Kunden bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Auch ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis bedarf der Schriftlichkeit.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge von **Sun-Car** sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Für die Bestellung von Waren steht der Online-Shop von Sun-Car zur Verfügung. Der Kunde kann eine Bestellung tätigen, indem er die Waren von Sun-Car in den virtuellen Warenkorb legt, seine Daten eingibt und auf den Button mit der Aufschrift „Jetzt kostenpflichtig kaufen“ klickt. Bevor der Kunde auf diesen Button klicken kann, erhält er eine Übersicht seiner gewünschten Bestellung. Sobald Sun-Car die Bestellung des Kunden erhalten hat, wird diese hinsichtlich der Verfügbarkeit der Waren überprüft. Sun-Car hat die Möglichkeit, Bestellungen ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen. Der Vertrag zwischen Sun-Car und dem Kunden kommt erst zustande, wenn Sun-Car dem Kunden eine Bestellbestätigung übermittelt hat.
2.3. Produktabbildungen im Online-Shop müssen nicht zwingend mit dem tatsächlichen Aussehen der gelieferten Ware übereinstimmen.
3. Preise und Zahlung
3.1. Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop ausgewiesen sind.
3.2. Zuzüglich zu den angegebenen Preisen werden Versandkosten an den Kunden weiterverrechnet. Die Kosten werden dem Kunden mitgeteilt, bevor dieser seine kostenpflichtige Bestellung abgibt.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis mit dem Absenden der Bestellung zu bezahlen. Sollte sodann gemäß Punkt 2.2 kein Vertrag zustande kommen, wird dem Kunden der Kaufpreis rückerstattet.
3.4. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich mit den im Bestellvorgang auswählbaren Zahlungsmodalitäten.
3.5. Wird die Ware vom Kunden nicht fristgerecht bezahlt, ist Sun-Car dazu berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
4. Leistungstermine und Lieferung
4.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten nur als Richtschnur und, sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde, als unverbindlich.
4.2. Die Lieferung erfolgt ausschließlich durch einen von Sun-Car bestimmten Versanddienstleister und an die vom Kunden angegebene Adresse.
4.3. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass die persönliche Übergabe der Ware bei der von ihm angegebenen Lieferadresse möglich ist. Ist die Übergabe nicht möglich, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Ist ein Abstellen der Ware nicht möglich, kann der Vertrag auch durch Zustellung der Ware an einen benachbarten Haushalt oder Betrieb erfüllt werden.
4.4. Die Versendung der Ware erfolgt binnen einer Woche ab dem Zeitpunkt, zu dem die Ware bei Sun-Car vorrätig ist. Sollte ein Versand länger als einen Monat ab Bestellbestätigung nicht möglich sein, ist der Kunde dazu berechtigt, unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall an den Kunden rückerstattet.
5. Rücktrittsrecht
5.1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist ein Verbraucher dazu berechtigt, von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post, Fax oder Internet) binnen 14 Tagen zurückzutreten.
5.2. Unternehmern wird kein Rücktrittsrecht gewährt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum von Sun-Car. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist Sun-Car berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
7. Gewährleistung
7.1. Sollte die Ware mangelhaft sein, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zur Verfügung (§§ 922 ff ABGB). In diesem Fall kann der Kunde von Sun-Car zunächst verlangen, dass Sun-Car den Mangel auf eigene Kosten behebt oder die mangelhafte Ware gegen eine mangelfreie Ware austauscht. Wenn Sun-Car hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage ist, kann der Kunde stattdessen eine Reduktion des Preises für die mangelhafte Ware oder – wenn der Mangel nicht bloß geringfügig ist – die Auflösung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
7.2. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die gelieferte Ware unverzüglich bei Übergabe zu untersuchen und allfällige Mängel sofort, spätestens aber binnen fünf Tagen, gegenüber den im Impressum angegebenen Kontaktdaten von Sun-Car schriftlich geltend zu machen. Unterlässt der Kunde diese Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt. Die unterlassene, verspätete oder nicht formgerechte Bemängelung hat – wenn der Kunde Unternehmer ist – den Verlust von Ansprüchen aus Gewährleistung, Schadenersatz und aus Irrtum über die Mangelhaftigkeit der Ware zur Folge.
8. Haftung
8.1. Sun-Car haftet gegenüber Verbrauchern nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie für Personenschäden.
8.2. Bei Unternehmergeschäften haftet Sun-Car nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Davon abgesehen setzt eine Schadenersatzpflicht von Sun-Car bei Unternehmergeschäften grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) voraus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven Mangelschadens beschränkt. Der Ersatz eines entgangenen Gewinns, von Folgeschäden, mittelbaren Schäden oder Drittschäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Der Kunde aus einem Unternehmergeschäft trägt die Beweislast für ein Verschulden von Sun-Car. Die Ersatzansprüche des Kunden aus einem Unternehmergeschäft verjähren in sechs Monaten ab evidenter Erkennbarkeit von Schaden und Schädiger.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
9.1. Als Gerichtsstand für alle mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Sun-Car resultierenden Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht des Sitzes von Sun-Car vereinbart.
9.2. Es wird ausdrücklich die ausschließliche Anwendbarkeit von österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes sowie internationaler Kollisionsrechtsnormen vereinbart.
9.3. Der Kunde bestätigt, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und dass diese AGB dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen.
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